
Viele Menschen denken, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird ausschließlich nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet – also z. B. nach Alkohol- oder Drogenfahrten oder bei zu vielen Punkten in Flensburg. Doch das ist ein Irrtum: Auch Straftaten ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangt.
Typische Beispiele für „verkehrsfremde“ Delikte
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Körperverletzung (z. B. Schlägereien, häusliche Gewalt)
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Aggressionsdelikte (Bedrohung, Nötigung)
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Drogen- und Betäubungsmittelstraftaten, auch wenn sie nichts mit Autofahren zu tun hatten
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Sexualdelikte
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Diebstahl, Betrug oder andere erhebliche Straftaten, wenn sie Zweifel an der charakterlichen Eignung wecken
Hier geht es nicht darum, ob jemand im Auto etwas falsch gemacht hat, sondern um die Gesamtpersönlichkeit und Zuverlässigkeit.
Ab wann kommt die MPU ins Spiel?
Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet zu prüfen, ob jemand „geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ ist (§ 11 FeV).
Das bedeutet: Sobald ein Gericht eine Verurteilung wegen einer Straftat rechtskräftig ausspricht, landet die Information beim Bundeszentralregister und damit auch bei der Führerscheinstelle.
Die Behörde kann dann relativ schnell reagieren:
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Direkt nach der Verurteilung wird geprüft, ob die Tat Zweifel an der Fahreignung begründet.
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Falls ja, ordnet die Behörde entweder sofort eine MPU an oder setzt Fristen, bis wann ein Gutachten vorzulegen ist.
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In manchen Fällen (z. B. bei schweren Gewaltdelikten oder Drogendelikten) kann der Führerschein auch sofort entzogen werden – noch bevor man eine MPU-Auflage bekommt.
Zeitlicher Ablauf
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Urteil fällt → Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde
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Behörde prüft: Ist die Tat relevant für die Fahreignung?
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MPU-Anordnung: Das kann schon wenige Wochen nach Rechtskraft des Urteils erfolgen.
Wer also denkt: „Das betrifft doch nur meinen Strafprozess, mit dem Führerschein hat das nichts zu tun“, liegt falsch. In der Praxis läuft beides parallel – Strafverfahren und Führerscheinverfahren sind voneinander unabhängig.
Wie bewertet die Behörde?
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Art der Tat: Gewaltdelikte = Zweifel an Impulskontrolle, Drogendelikte = Zweifel an Konsumfreiheit, Betrug = Zweifel an Charakter und Zuverlässigkeit.
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Häufigkeit: Ein einmaliger Ausrutscher ist anders zu bewerten als wiederholte Delikte.
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Schwere: Je härter die Strafe, desto schneller ist die Behörde dabei, die Fahreignung zu hinterfragen.
Wie kann man sich vorbereiten?
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Frühzeitig Beratung suchen: Je schneller man sich auf eine mögliche MPU vorbereitet, desto größer die Erfolgschancen.
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Therapeutische Nachweise oder Trainings: Anti-Aggressionstraining, Drogentherapie, Abstinenznachweise – all das kann entscheidend sein.
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Ehrliche Aufarbeitung: Es geht nicht darum, das Delikt zu verharmlosen, sondern umzuzeigen, dass man daraus gelernt hat.
Fazit
Eine MPU nach Delikten außerhalb des Straßenverkehrs kommt oft schneller, als viele denken. Schon wenige Wochen nach einer Verurteilung kann die Fahrerlaubnisbehörde aktiv werden. Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren: Vorbereitung ist der Schlüssel, um die Zweifel der Behörde auszuräumen und die Fahrerlaubnis zu behalten oder zurückzubekommen.
Für konkretere Informationen nutze gerne unser Angebot und nimm kostenfrei Kontakt mit uns auf. Wir helfen Dir gerne weiter!
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