
Am 1. April 2024 trat in Deutschland offiziell die Legalisierung von Cannabis in Kraft. Zugleich änderte sich das Regelwerk im Straßenverkehr: Der zulässige THC‑Grenzwert wurde von 1 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Damit sollten Gelegenheitskonsumenten entlastet und eine Entkriminalisierung vorangetrieben werden
Auswirkungen auf die MPU‑Anordnung
Nach der neuen Regelung ist bei gelegentlichem Konsum und THC‑Werten unterhalb von 3,5 ng/ml keine automatische MPU mehr vorgesehen, sofern keine Anzeichen auf Missbrauch oder Mischkonsum vorliegen. Wiederholte Verstöße oder Auffälligkeiten hingegen führen nach wie vor zur MPU-Anordnung.
Trotz der Anpassung berichten Betroffene jedoch von einer uneinheitlichen Handhabung durch Behörden:
- Einige Führerscheinstellen nutzen die neue Rechtsprechung, um MPUs zurückzunehmen – insbesondere bei Einzelfällen unter dem neuen Grenzwert.
- Andere Behörden bleiben restriktiver: Obgleich gelegentliche Konsumenten die neue 3,5 ng/ml-Grenze unterschreiten, werden MPUs angeordnet – zum Teil mit Bezug auf alte Verfahren oder dubiose Missbrauchsindikatoren.
Zunahme der MPU‑Erteilungen?
- Konkrete offizielle Zahlen zur Veränderung des Anteils von Cannabis-MPUs gibt es bislang nicht. Die BASt führt allerdings aus, dass 2023 etwa 82 000 MPUs stattfanden – zwei Drittel davon aufgrund von Alkohol, der Rest wegen Drogen, Medikamenten oder Verkehrsdelikten.
- Laut Experten ist derzeit unklar, ob die Legalisierung insgesamt zu einem Rückgang oder Anstieg der MPU-Anordnungen führt.
- Zulässige THC-Werte, Mischkonsum und Ausfallerscheinungen sind weiterhin relevanter Auslösefaktor – besonders, da die Behörden hier kaum differenzieren.
Fazit
Eine definitive Aussage zur Zunahme von Cannabis-MPUs ist aktuell nicht möglich – belastbare Daten fehlen. Klar ist jedoch: Die Unübersichtlichkeit im System und das unterschiedliche Vorgehen der Behörden sorgen für erhebliche Verunsicherung bei Führerscheininhaber:innen – was zu weiteren politischen Anpassungen oder mehr Rechtsprechung führen könnte.
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