
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird oft mit Alkohol- oder Drogenverstößen in Verbindung gebracht. Doch es gibt auch andere Gründe, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen können – darunter psychische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen. In diesem Artikel beleuchten wir, warum Persönlichkeitsstörungen relevant für die Fahreignung sind, welche Formen es gibt und wie Betroffene mit dieser Diagnose dennoch ihre Fahreignung nachweisen können.
Was sind Persönlichkeitsstörungen?
Persönlichkeitsstörungen sind tief verwurzelte, anhaltende Verhaltens- und Erlebensmuster, die deutlich von den Erwartungen der Gesellschaft abweichen. Sie betreffen Denken, Fühlen, Impulskontrolle und zwischenmenschliche Beziehungen.
Die häufigsten Persönlichkeitsstörungen, die im Kontext der Fahreignung relevant sein können, sind:
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Borderline-Persönlichkeitsstörung: starke Impulsivität, emotionale Instabilität, plötzliche Wutausbrüche.
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Narzisstische Persönlichkeitsstörung: überhöhtes Selbstwertgefühl, geringe Frustrationstoleranz, mangelnde Kritikfähigkeit.
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Antisoziale Persönlichkeitsstörung: Missachtung sozialer Normen, Rücksichtslosigkeit, geringe Empathie.
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Paranoide Persönlichkeitsstörung: übermäßiges Misstrauen, Neigung zu aggressivem Verhalten bei wahrgenommener Bedrohung.
Diese Verhaltensmuster können sich negativ auf das Fahrverhalten auswirken – zum Beispiel durch erhöhte Aggressivität im Straßenverkehr, riskantes Überholen oder mangelnde Impulskontrolle.
Wann wird eine Persönlichkeitsstörung zum Problem für die Fahrerlaubnis?
Nicht jede Persönlichkeitsstörung führt automatisch zur MPU oder zum Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist, ob das Störungsbild sicherheitsrelevant ist, also das sichere Führen eines Fahrzeugs gefährdet. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in solchen Fällen häufig eine MPU anordnen, um zu klären:
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Ist die Person in der Lage, ihre Impulse zu kontrollieren?
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Geht von ihr ein erhöhtes Aggressionspotenzial im Straßenverkehr aus?
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Besteht Einsicht in das eigene Verhalten?
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Wird eine angemessene Selbstreflexion und Therapiebereitschaft gezeigt?
Persönlichkeitsstörung = Nicht fahrtauglich?
Nein – eine Diagnose bedeutet nicht automatisch Fahrausschluss. Viele Menschen mit Persönlichkeitsakzentuierungen oder sogar diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen führen ein geregeltes Leben und verhalten sich im Straßenverkehr unauffällig. Wichtig ist der individuelle Umgang mit der Störung:
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Ist sie diagnostiziert und wird sie behandelt (z. B. durch Psychotherapie)?
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Besteht Einsicht in problematisches Verhalten?
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Wird Verantwortung für das eigene Handeln übernommen?
In der MPU zählt nicht allein die Diagnose, sondern die Prognose: Ist davon auszugehen, dass künftig keine relevanten Auffälligkeiten im Straßenverkehr mehr auftreten?
Worauf kommt es in der MPU an?
Wer mit einer Persönlichkeitsstörung zur MPU muss, sollte sich gut vorbereiten. Die Gutachter achten auf folgende Aspekte:
✅ Selbstreflexion: Wird die eigene psychische Verfassung realistisch eingeschätzt?
✅ Verantwortungsbewusstsein: Wird Verantwortung für vergangenes Verhalten übernommen?
✅ Veränderungsbereitschaft: Wurden Maßnahmen ergriffen, um problematisches Verhalten zu verändern (z. B. Therapie, Coaching, Selbsthilfe)?
✅ Stabilität: Besteht eine stabile Lebenssituation ohne aktuelle Belastungskrisen?
In der Vorbereitung auf die MPU – z. B. durch eine verkehrspsychologische Beratung – kann gezielt an diesen Themen gearbeitet werden.
Fazit
Persönlichkeitsstörungen sind komplex, aber kein unüberwindbares Hindernis für die Fahreignung. Entscheidend ist der individuelle Umgang damit – und die Bereitschaft, sich selbstkritisch mit dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen. Eine fundierte Vorbereitung und ggf. therapeutische Unterstützung können den Weg zurück zur Fahrerlaubnis ebnen.
Tipp: In meiner Praxis begleite ich regelmäßig Menschen mit psychischen Vorerkrankungen durch den MPU-Prozess. Wenn du betroffen bist, melde dich gern für ein unverbindliches Erstgespräch – gemeinsam finden wir deinen Weg zurück zur Fahrerlaubnis.
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