Sperrzeit, Bußgeld, MPU… Wer entscheidet eigentlich über Strafen – und wer über die MPU?

Veröffentlicht am 2. September 2025 um 15:55

Viele Betroffene erleben es als großen Schock: Führerschein weg, Sperrzeit, Bußgeld – und dann auch noch die Aufforderung zur MPU. Da liegt der Gedanke nahe: „Warum werde ich doppelt bestraft?“ Doch genau an diesem Punkt lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Wer entscheidet über Strafen?

Wenn es zu einem Verkehrsdelikt kommt – sei es Alkohol, Drogen oder eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung – greifen zunächst Polizei, Ordnungsbehörden und die Gerichte ein.

  • Bußgeldstellen verhängen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bis zu drei Monaten.

  • Strafgerichte entscheiden bei schwereren Vergehen, etwa bei Trunkenheitsfahrten mit hohem Promillewert oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Sie können den Führerschein entziehen und eine Sperrzeit festlegen, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Diese Maßnahmen sind Strafen im juristischen Sinn – sie sollen ahnden und abschrecken.

Wer entscheidet über die MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist dagegen keine Strafe. Sie wird nicht vom Gericht verhängt, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Die Behörde prüft nach Ablauf der Sperrfrist: Ist die betroffene Person überhaupt wieder geeignet, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen?

  • Zweifel an der Fahreignung entstehen durch Alkohol- oder Drogenfahrten, wiederholte Verkehrsverstöße oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

  • Die MPU soll diese Zweifel klären: Liegt eine stabile Verhaltensänderung vor? Ist Einsicht vorhanden? Wurden problematische Konsummuster beendet oder kontrolliert?

Das bedeutet: Die MPU ist ein Gutachtenverfahren zur Fahreignung, kein Strafverfahren.

Warum die MPU keine Strafe ist

Auch wenn sie oft so empfunden wird – die MPU hat einen anderen Zweck als Strafen:

  • Sie prüft nicht, ob jemand genug „gebüßt“ hat, sondern ob er oder sie wieder verkehrssicher ist.

  • Sie schützt die Allgemeinheit vor Gefahren im Straßenverkehr.

  • Sie gibt dem Betroffenen die Chance, sein Verhalten aufzuarbeiten, zu ändern und dies nachzuweisen.

Wer eine MPU besteht, beweist aktiv, dass er Verantwortung übernimmt und die Ursachen für sein Fehlverhalten verstanden und überwunden hat. Damit eröffnet die MPU die Möglichkeit, den Führerschein zurückzubekommen – etwas, das mit reiner „Strafe absitzen“ nicht erreicht wird.

Fazit

Strafen wie Bußgeld, Punkte, Fahrverbote und Sperrzeiten sind gerichtliche oder behördliche Sanktionen. Die MPU hingegen ist ein Eignungsgutachten – kein zusätzliches Strafmaß, sondern eine Prüfung der persönlichen Fahreignung.
Wer das versteht, kann die MPU nicht nur als Hürde sehen, sondern auch als Chance: die eigene Einstellung zum Fahren zu reflektieren, riskante Muster zu verändern und langfristig sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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